Donnerstag, 28. Januar 2010

Wenn Dummheit laufen könnte

Dann würden die FDP und ihre Komparsen jeden Marathon der Welt gewinnen... Aber betrachten wir unseren Berliner Karnevalsverein mal genauer an einem konkreten Beispiel aus der jüngeren Geschichte.

Warum? Es geht um die Mehrwertsteuersenkung für Hotelübernachtungen. Argumentation: deutsche Hotels seien im europäischen Wettbewerb durch die zu hohe Mehrwertsteuer benachteiligt. Ja, ne, is klar! Ich hab' Projekt in Frankfurt und fahr' nach Amsterdam zum Übernachten oder was!?

Wie schon andere vorher bemerkt haben hat diese zur Folge, dass Übernachtung und Frühstück aufgrund des unterschiedlichen Mehrwertsteuersatzes zwingend getrennt auf der Rechnung ausgewiesen werden müssen. Mal ein Beispiel aus der Praxis.

Übernachtung in Frankfurt, Firmentarif, Hotelrechnung:
- 99€ in einem Vier-Sterne-Hotel am Stadtrand - Zimmer ohne Frühstück.
- 25€ Frühstück

Ist das Frühstück gesondert ausgewiesen, muss dieses in voller Höhe von der Verpflegungspauschale abgezogen werden. Verpflegungspauschale für 24h Dienstreise in Deutschland:
24€ für 24h.

Da geht man ja wohl nicht frühstücken, oder? Nun ja. In der Vergangenheit wurde der "Firmentarif" so verhandelt und auf der Rechnung ausgewiesen:
- 124€ Übernachtung inkl. Frühstück

Auf diese Weise zog man 4,80€ von den 24€ Verpflegungspauschale ab (24h Dienstreise mit Frühstück) und bekam 19,20€ auf das Konto überwiesen. Dies ist nun nicht mehr möglich, da das Hotel mit einer Komplettrechnung inkl. Frühstück Steuerbetrug begeht. Neue Rechnung:
- 99€ in einem Vier-Sterne-Hotel am Stadtrand - Zimmer ohne Frühstück.
- 25€ Frühstück

In der Übergangszeit übernimmt (bis ein Kompromiss gefunden wird) die Beratungsfirma die 20,20€ Differenz (25€ - 4,80€), die der Dienstreisende als Frühstückender aus eigener Tasche zahlen müsste. Problem gelöst? Mitnichten. Der Gesetzgeber betrachtet die Kostenübernahme von 20,20€ höchstwahrscheinlich (noch nicht abschließend geklärt) aus steuerlich anzusetzenden geldwerten Vorteil. D.h. die 20,20€ müssen mit dem höchsten Einkommenssteuersatz versteuert werden. Ich weiß gerade nicht, wo der so liegt, aber der Kaffee und das Minibrötchen im Hotelrestaurant dürften damit so ca. bei 12€ landen.

Da Berater zwar viel verdienen, aber bei solchen Kleinigkeiten meist sparsam sind, bedeutet dass, dass das Hotel jetzt statt
104,20€ (124€ - 19% MWSt) Umsatz 92,52€ (99€ - 7% MWSt) Umsatz macht, denn ich werde sicher keine 12€ für's Frühstück zahlen, dass ich beim Bäcker um die Ecke für 2€ bekomme.

Long Story Short: die Hotels, die ihren Umsatz mit Geschäftsreisenden machen dürften die Übernachtungspreise erhöhen oder empfindliche Umsatzeinbussen feststellen.

- MWSt hat die Firmen eh nicht interessiert, die wurde durchverrechnet
- Geschäftsreisende gehen mit knurrendem Magen zur Arbeit oder müssen früher austehen für den Weg zum Bäcker
- Privatverbraucher dürfen sich auf steigende Preise für Übernachtungen einstellen
- Hotels werden bis dahin weniger einnehmen
- Der Fiskus nimmt weniger Steuer ein

Zusammengefasst lässt sich sagen um etwas so komplett falsch und widersinnig zu machen, braucht man im Grunde schon Talent. Großes Talent. Einzig die Kioske dürften sich steigender Brötchenabsätze erfreuen.

Der IT-Sicherheitsberater Felix "fefe" von Leitner weist auch darauf hin.

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